Für den 16 Jahre alten CLARO e.V. -Lohnsteuerhilfeverein-  steht die Zufriedenheit seiner Mitglieder immer an erster Stelle. Die Beratungsstelle befindet sich in der Nähe der Eschersheimer Landstraße und ist gut mit dem VGF erreichbar.
Hausbesuche für Mobilitätseingeschränkte Mitglieder sind nach Absprache möglich.

Werden Sie Mitglied bei uns, wenn Sie ausschließliche Einkünfte erzielen aus:

  • Nichtselbstständiger Arbeit wie z.B. Arbeitslohn, Versorgungsbezüge, Pensionen, Minijobs, sonstige Entschädigungen nach § 24 Nr.1a oder b EStG.
  • Bezüge, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen z.B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld.
  • Auslösungen, Reisekostenpauschalen
  • Kapitalvermögen* z.B. Zinsen, Dividenden
  • Renten und Unterhaltsleitungen
  • Vermietung und Verpachtung*

Unsere ganzjährige kompetente Beratung umfasst:

  • Steuersparmöglichkeiten im Rahmen der Einkommensteuererklärung
  • Lohnsteuerfragen bei der Gehaltsabrechnung
  • Alterseinkünftegesetz (z.B. Riesterente)
  • Kindergeld, Elterngeld, Krankengeld
  • Steuerliche Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge
  • Wahl der günstigsten Steuerklasse / Faktoren

Was wir für Sie erledigen:

  • Erstellung Einkommensteuererklärung
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Abwicklung der gesamten Kommunikation mit den Finanzbehörden
  • Errechnung des voraussichtlichen Ergebnisses
  • Prüfung der Bescheide
  • Einsprüche gegen Bescheide

Hinweise:
* sofern die Einnahmen hieraus bei Einzelveranlagung 13.000 € bzw.  26.000 € bei zusammenveranlagten Ehegatten insgesamt nicht übersteigen.

Die Beratung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis gemäß §4 Nr.11 Steuerberatungsgesetz.

Alle Leistungen sind im sozial gestaffelten Jahresbeitrag enthalten.